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1. Rezept hochladen!

Fotografieren Sie Ihre Rezepte (oder scannen Sie sie ein) und laden sie hier hoch. Achtung: Das Rezept muss vollständig abgebildet sein. Bei sonstigen Artikeln fotografieren Sie bitte die Artikelnummer / Pharmazentralnummer (PZN), welche auf jeder Packung abgebildet ist. Sie können maximal 5 Artikelfotos hochladen.

2. Bestellung ausfüllen!

Jetzt nur noch das untenstehende Bestellformular ausfüllen und abschicken. Nutzen Sie im Kommentarfeld die Möglichkeit uns Ihre Wünsche oder Fragen mitzuteilen. Mit Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtangaben.

3. Medikament abholen!

Alle bestellten Medikamente von Montag bis Freitag vor 15:30 Uhr können ab 18:15 Uhr bei uns in der Apotheke abgeholt werden. Spätere Bestellungen erhalten Sie am nächsten Werktag ab 8:00 Uhr bei uns in der Apotheke. Bestellungen am Samstag bis 12:00 Uhr sind am Montag ab 8:00 Uhr bei uns in der Apotheke abholbereit.

Bitte beachten Sie: 

Ihre Online-Bestellung ist lediglich eine Reservierung. Der Kaufvertrag wird erst bei der Übergabe gültig. Sie bezahlen in der Apotheke. Wünschen Sie Infos zur Rezeptgebühr-Zuzahlung? Bitte im Kommentarfeld eintragen. 

Bitte nicht vergessen Ihr Originalrezept vom Arzt mitzubringen. Ohne das Rezept können wir keine Medikamente ausgeben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Vielen Dank und bis bald!

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Renchtal Apotheke

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1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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